18. September 2020 | Aktuelles

ANTRAG: Iran

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MOTION (ENGLISH)


MOTION (PERSIAN)

Menschenrechtsverletzungen verurteilen und völkerrechtliche Verpflichtungen konsequent einfordern

Deutscher Bundestag

19.Wahlperiode 16.09.2020

Antrag:

Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Iran – Menschenrechtsverletzungen verurteilen und völkerrechtliche
Verpflichtungen konsequent einfordern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Iran ist Mitglied der Vereinten Nationen, hat für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gestimmt und ist Signatar des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte sowie anderer internationaler Menschenrechtsverträge. Unter Verstoß dieser und anderer internationaler Verpflichtungen werden im Iran systematisch Menschen- und Bürgerrechte missachtet und verletzt.

Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden von den Behörden massiv eingeschränkt. Internetseiten und soziale Medien werden blockiert und kritische Medienbetriebe geschlossen. Initiativen für mehr Frauenrechte werden im Keim erstickt. Die Behörden gehen beispielsweise erbittert gegen AktivistInnen vor, die sich gegen den diskriminierenden Kopftuchzwang engagieren – teilweise mit jahrzehntelangen Gefängnisstrafen oder Peitschenhieben. Hinzu kommt, dass die Behörden mit äußerster Härte gegen MenschenrechtsanwältInnen vorgehen und sie strafrechtlich wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit verfolgen. Im März 2019 wurde die Rechtsanwältin und Trägerin des SacharowMenschenrechtspreises des Europaparlaments, Nasrin Sotoudeh, zu 33 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und zu 148 Peitschenhieben verurteilt (https://www.zeit.de/2019/13/nasrin-sotoudeh-anwaeltin-iran-inhaftierung). Berichten zufolge befindet sie sich zunehmend in Lebensgefahr (https://de.euronews.com/2020/08/30/anwaltin-nasrin-sotoudeh-nach-20-tagen-hungerstreikin-iran-in-lebensgefahr). Es ist das zweite Mal innerhalb von weniger als sechs Monaten, dass Sotoudeh in einen Hungerstreik getreten ist, um gegen die Misshandlung iranischer politischer Gefangener zu protestieren, die durch die Covid19-Pandemie, die auch in den Gefängnissen des Landes wütet, gefährdet sind. Während die iranische Justiz Anfang April über 100 000 Insassen, zumindest vorübergehend, aus der Haft entlassen hat, verbleiben politische Gefangene unter menschenunwürdigen Bedingungen weiterhin inhaftiert. Indem die iranischen Behörden politische Gefangene in überfüllten und unhygienischen Gefängnissen halten, wo ihnen medizinische Versorgung verweigert wird und sie nicht von kranken Gefangenen getrennt werden, werden sie einer Covid-19 Infektion mit möglichen fatalen Folgen schutzlos ausgeliefert.

Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wie etwa Kurden, Baha’is, Christen, Sufis und Sunniten sind im Iran oft vielfachen Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt (https://www.dw.com/de/neue-schikane-gegen-religi%C3%B6se minderheiten-im-iran/a-52266528). Die Baha’is sind mit 300.000 Anhängern die größte religiöse Minderheit im Iran. Seit Jahrzehnten werden sie willkürlich inhaftiert,schikaniert und diffamiert. Baha’is haben keinen rechtlichen Schutz als Minderheit, weil ihr Glaube nicht in der Verfassung anerkannt ist (https://iran-hrm.com/index.php/2020/07/21/iran-appeals-court-upholds-31- year-total-sentence-for-bahais/). Unter dem Deckmantel der Covid19-Pandemie haben iranische Behörden in den vergangenen Monaten zahlreiche Baha’is zur Strafverfolgung ins Visier genommen. 26 von ihnen wurden angeklagt und verurteilt (https://iranjournal.org/news/iran-bahai-2).

Aufgrund diskriminierender Gesetze sind Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten (LGBTQI) im Iran regelmäßig der Gefahr von Belästigung, Gewalt und sogar dem Tod ausgesetzt (https://www.hrw.org/news/2010/12/15/irandiscrimination-and-violence-against-sexual-minorities).

Auch AktivistInnen im Bereich Umwelt- und Naturschutz sind von Repression und Willkür nicht sicher. Im Januar 2018 verhafteten Islamische Revolutionsgarden neun UmweltaktivistInnen. Einer der Inhaftierten, der Universitätsprofessor Kavous Seyed-Emami, kam nach zwei Wochen in Untersuchungshaft unter ungeklärten Umständen ums Leben. Zwei der Aktivisten, Morad Tahbaz und Niloufar Bayani, wurden zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Houman Jokar und Taher Ghadirian erhielten jeweils acht Jahre Haft wegen angeblicher „Zusammenarbeit mit der feindlichen Regierung Amerikas“. Drei weitere AktivistInnen – Sam Rajabi, Sepideh Kashan Doust und Amirhossein Khaleghi Hamidi – wurden jeweils zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der achte Aktivist, Abdolreza Kouhpayeh, wurde zu vier Jahren Haft in einem iranischen Gefängnis verurteilt (https://www.rferl.org/a/iran-sentences-eight-environmental-activists-for-allegedly-spying-for-u-s-/30441439.html).

Friedliche Proteste werden in den meisten Fällen unterdrückt und niedergeschlagen. Unzählige Fälle von Verschwindenlassen sind zwar dokumentiert, werden aber nicht aufgearbeitet. JournalistInnen, RegierungskritikerInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und zivilgesellschaftliche AktivistInnen werden willkürlich festgenommen und ohne faire Gerichtsverfahren verurteilt. Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler wie Fariba Abdelkhah, Kamran Ghaderi oder Nazanin Zaghari-Ratcliffe sowie westliche ForscherInnen wie Kylie Moore-Gilbert werden immer wieder als politische Geisel behandelt und müssen als Druckmittel im Konflikt mit dem Western herhalten.


Ende Juli wurde der in den USA lebende Deutsch-Iraner Jamshid Shahrmahd vom iranischen Geheimdienst laut Aussagen seiner Familie aus Dubai entführt und in iranischer Haft unter Folter zu einem Geständnis gezwungen (https://en.radiofarda.com/a/daughter-of-man-abducted-by-iran intelligence-says-there-is-nonews-about-him/30774030.html). Noch im vergangenen Oktober wurde ein in Paris ansässiger Dissident, Ruhollah Zam, in den Irak gelockt und dort verhaftet. Ein Islamisches Revolutionsgericht verurteilte Zam Ende Juni letzten Jahres zum Tode.

Häufig erleiden politische Gefangene in der Haft Folter und Misshandlungen und ihnen werden notwendige medizinische Behandlungen vorenthalten (https://www.hrw.org/world-report/2019/country-chapters/iran). Die iranischen Justizbehörden haben den Preis für friedlichen Dissens dramatisch erhöht und Dutzende von MenschenrechtsverteidigerInnen und -aktivistInnen zu jahrzehntelangen Haftstrafen verurteilt. Schwerwiegende Missbräuche durch die Sicherheits- und Geheimdienstbehörden bei den landesweiten Protesten von November
2019 werden bis heute vertuscht, genauso wie die zahlreichen Todesopfer der Proteste (https://www.reuters.com/article/us-iran-protests-specialreport/specialreport-irans-leader-ordered-crackdown-on-unrest-do-whatever-it-takes-to-end-itidUSKBN1YR0QR) und die tausenden unrechtmäßigen Verhaftungen und Verurteilungen.

Laut eines umfangreichen Berichts von Amnesty International seien insgesamt rund 7.000 Männer, Frauen und auch Kinder innerhalb weniger Tage festgenommen, gefoltert und misshandelt worden. Dadurch seien zweifelhafte „Geständnisse“ über Teilnahmen an Demonstrationen, Mitgliedschaft in Oppositionsgruppen sowie Kontakte zu ausländischen Regierungen und Medien erzwungen worden. Zu den angewendeten Foltertechniken gehörten „Waterboarding“, Elektroschocks, das Besprühen der Genitalien mit Pfefferspray, Prügel, sexuelle Gewaltanwendung und Scheinhinrichtungen (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/09/iran-detainees-flogged-sexually-abused-and-given-electricshocks-in-gruesome-post-protest-crackdown-new-report/).

Seit Februar 2020 wurden zudem eine Reihe von jungen Männern auf Grundlage des Vorwurfs sich während der Proteste an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt zu haben zum Tode verurteilt ((https://www.dw.com/de/iran-internationalekampagne-gegen-todesstrafe/a 54204619). Anfang September 2020 wurde der Ringer Navid Afkari, unter dem Vorwurf am Rande von Protesten im Sommer 2018 einen Sicherheitsbeamten erstochen zu haben, zum Tode verurteilt. Am 12. September 2020 wurde das Urteil, unangekündigt und trotz internationaler Proteste, vollstreckt. Afkari wurde jeder Anschein eines ordnungsgemäßen Verfahrens und eines fairen Prozesses verweigert. Es gibt Beweise dafür, dass er die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat, und sein Vorwurf sein Geständnis sei unter Folter erzwungen worden, wurde von der iranischen Justiz nie untersucht. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen die Grundrechte eines jeden Menschen auf Leben und Würde verstößt. Der Iran führt sogar weltweit die düstere Liste der Länder an, die minderjährige StraftäterInnen hinrichten (https://amnesty-todesstrafe.de/wp content/uploads/325/reader_iran_jugendliche.pdf).

Afghanische Kinder und Jugendliche werden darüber hinaus durch ihre Zwangsrekrutierung als Soldaten im Krieg in Syrien regelrecht in den Tod geschickt (https://www.hrw.org/news/2017/10/01/iran-afghan-children recruited-fight-syria). Darüber hinaus verletzt die iranische Regierung die Menschenrechte afghanischer Geflüchteter auf verschiedene Weise. Darunter durch Zwangsdeportation, Verweigerung des Rechts auf Bildung, Zwangsarbeit, fehlendem Zugang zu medizinischer Versorgung, Verweigerung der Bewegungsfreiheit, erzwungene Familientrennung, regelmäßige körperliche Misshandlungen und Misshandlungen in Haft- und Deportationszentren (http://refugeeresearchonline.org/irans- mistreatment-of-afghans-human-rights-violations-of-refugees-and-asylum-seekers/).

Die iranische Bevölkerung leidet zudem unter der sogenannten „maximum pressure“ Kampagne der Trump Administration seit dem einseitigen Ausstieg der USA aus der Wiener Nuklearvereinbarung und der Intensivierung des US-amerikanischen Sanktionsregimes. Neben Korruption und Missmanagement verschärft es die wirtschaftliche Lage der Iranerinnen und Iraner dramatisch. Eine Untersuchung der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch vom Oktober 2019 stellt beispielsweise fest, dass der Iran kaum noch in der Lage sei, humanitäre Importe, darunter auch Medikamente, zu finanzieren (https://www.hrw.org/de/news/2019/10/29/iran-sanktionen-gefaehrden gesundheit). Zudem wächst in der Bevölkerung die Angst vor einer militärischen Auseinandersetzung mit den USA. Die Menschen im Iran fühlen sich insofern innensowie außenpolitisch unter Druck gesetzt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. gegenüber der iranischen Regierung auf Rechtsstaatlichkeit sowie der
    Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu
    dringen, um die Sicherheit der iranischen Bevölkerung zu gewährleisten;
  2. öffentlich und entschieden die Repression der Menschen- und Bürgerrechte im Iran zu verurteilen;
  3. die iranische Regierung aufzufordern alle politischen Gefangenen sofort
    und bedingungslos aus der Haft zu entlassen und die Urteile gegen sie
    aufzuheben;
  4. gegenüber der iranischen Regierung auf Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zu bestehen, zu denen insbesondere die Meinungsund Pressefreiheit zählen;
  5. die Bemühungen der iranischen Zivilgesellschaft zu unterstützen, die Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten zu fördern, die die
    Grundlage für die Entstehung eines frei gewählten, offenen und demokratischen politischen Systems bilden;
  6. der iranischen Bevölkerung zu helfen, Informationen frei und sicher im
    Internet und anderen Medien zu produzieren, zugänglich zu machen und auszutauschen;
  7. die Regierung Irans aufzufordern die Diskriminierung und Verfolgung
    von MenschenrechtsverteidigerInnen, religiösen und ethnischen Minderheiten, Frauen, LGBTQI und Oppositionellen einzustellen sowie Fälle von Polizeigewalt und Vorwürfe über begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit juristisch aufzuklären, damit die Opfer entschädigt und die Täter verurteilt werden, um Straflosigkeit zu bekämpfen;
  8. gemeinsam mit internationalen PartnerInnen zusammenzuarbeiten, um
    Menschenrechtsverletzungen durch hohe Beamte der iranischen Regierung zu untersuchen, unabhängig davon, wo und wann solche Verletzungen stattgefunden haben;
  9. sich für faire rechtsstaatliche Verfahren für alle Inhaftierten und für die
    sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen
    und MenschenrechtsverteidigerInnen einzusetzen bzw. für ihre menschenwürdige und medizinisch angemessene Behandlung während der Haft insbesondere während der andauernden Covid-19 Pandemie;
  10. sich für die Bildung einer hochrangigen internationalen Delegation einzusetzen, die sich in direkten Gesprächen mit der iranischen Regierung für die Freilassung von MenschenrechtsaktivistInnen wie Nasrin Sotoudeh und die Aufhebung des gegen sie verhängten Urteils aussprechen;

  1. im Rahmen der EU, gezielte und individuelle Visa- und Vermögenssperren von führenden RegierungsvertreterInnen und Einzelpersonen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind auszuweiten;
  2. im Rahmen der EU einen formellen Menschenrechtsdialog mit konkreten Voraussetzungen und Vorgaben aufzunehmen und informelle Menschenrechtskonsultationen zügig voranzutreiben;
  3. öffentlich die iranische Regierung aufzufordern die Menschenrechtsverletzungen an im Iran lebenden Afghaninnen und Afghanen und die Zwangsrekrutierung gerade von Kindern und Jugendlichen als Soldaten im Syrien-Krieg durch die Revolutionsgarden sofort zu beenden und diesen Menschen eine Zukunftsperspektive im Iran zu ermöglichen;
  4. die iranische Regierung aufzufordern die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Kinderechtskonvention (Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict) durch das iranische Parlament voranzutreiben;
  5. über das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zusätzliche Mittel für den Schutz und die Versorgung der Geflüchteten aus den Nachbarländern wie Afghanistan zur Verfügung zu stellen;
  6. sich im Sinne der VN-Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen dafür
    einzusetzen, dass spezielle Maßnahmen zum Schutz von Frauen und
    Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere vor Vergewaltigung und anderen Formen des sexuellen Missbrauchs, ergriffen werden;
  7. die iranische Regierung aufzufordern, die Zusammenarbeit mit dem VNHochkommissariat für Menschenrechte aufzunehmen, der Hochkommissarin für Menschenrechte Zutritt nach Iran zu gewähren und damit der schweren menschenrechtlichen Krise und Straflosigkeit entgegenzutreten;
  8. die iranische Regierung aufzufordern mit dem VN-Sonderberichterstatter für Iran zu kooperieren und ihm entsprechend die Einreise in den Iran zu erlauben;
  9. sich gegenüber der iranischen Regierung dafür einsetzen, dass inhumane Strafen wie Peitschenhiebe nicht länger zur Anwendung kommen und darauf zu dringen, dass Inhaftierungen und Haftstrafen den Mindestgrundsätzen der VN für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) entsprechen;
  10. gegenüber der iranischen Regierung drauf zu dringen Art. 48 des iranischen Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass allen Angeklagten das Recht gewährt wird durch einen Verteidiger oder Verteidigerin ihrer Wahl vertreten zu werden und sie Zugang zu einem fairen Verfahren im Einklang mit dem VN-Zivilpakt haben;
  11. die deutsche Botschaft zur regelmäßigen proaktiven Vernetzung mit
    MenschenrechtsverteidigerInnen vor Ort zu verpflichten, zum Beispiel
    Schutz- und Austauschräume anzubieten, Prozessbeobachtungen bei Gerichtsverfahren gegen MRV durchzuführen, bei der Sammlung von Beweisen über die Verfolgung von MRV vor Ort zur Bekämpfung von
    Straflosigkeit zu unterstützen, über Beteiligungsrechte aufzuklären;
  12. häufiger und schneller humanitäre Visa für akut bedrohte MenschenrechtsverteidigerInnen zu erteilen;
  13. die deutsche Botschaft anzuweisen, bei der Verhängung der Todesstrafe
    grundsätzlich zu protestieren und die Betroffenen in den Gefängnissen
    zu besuchen, um ihre Fälle öffentlich zu machen und zu dokumentieren;
  14. sich für ein sofortiges Verbot der Todesstrafe, insbesondere an Minderjährigen einzusetzen und darauf hinzuweisen, dass diese Praxis gegen die seitens des Iran ratifizierte VN-Kinderrechtskonvention verstößt;
  15. eine kohärente deutsche und europäische Politik im Außen-, Handelsund Wirtschaftsbereich zu betreiben, zu deren Kernelementen Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte zählen;

Berlin, den 15. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion