Meine Pressemitteilung vom 07.04.2020 zur drohenden Ausbreitung der Corona-Pandemie in syrischen Gefängnissen:
Es ist bemerkenswert, dass der Rat der syrischen Charter in ihrem aktuellen Aufruf die Freilassung aller politischen Gefangenen angesichts der drohenden Corona-Katastrophe in den Gefängnissen fordert. Der überkonfessionelle und -ethnische Rat der syrischen Charter fordert zu Recht die Freilassung der Inhaftierten. Mitglieder im Rat sind auch Angehörige der alawitischen Minderheit im Land, die oftmals dem Assad-Lager zugeordnet werden. Ihr Aufruf ist daher besonders hoch einzuschätzen, da auch diese Gruppe den Ernst der Lage erkannt hat und das Regime auffordert, im Sinne der Menschen und ihrer Gesundheit zu handeln.
Schon lange vor dem Krieg hat das syrische Regime unter der Leitung der Assad-Familie politische Gegner foltern und in Gefängnissen verschwinden lassen. Die große Zahl an Gefangenen hat sich über die Kriegsjahre stark erhöht. Die Lage in den syrischen Gefängnissen ist verheerend. Die Insassen haben keinen Zugang zu ihrem Rechtsbeistand, viele Menschen wissen nicht einmal, wo und unter welchen Umständen ihre Angehörigen inhaftiert sind. Die Menschen leben eng gedrängt unter hygienisch schwierigsten Bedingungen. Eine Ausbreitung der Corona-Pandemie in den Gefängnissen hätte schlimme Folgen für die Häftlinge.
Für einen Aussöhnungsprozess im Land ist die Freilassung der politischen Gefangenen eine Hauptbedingung. Die Verantwortlichen für Folter und Menschenrechtsverletzungen müssen dringend zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesregierung muss sich auch im Rahmen der Vereinten Nationen für die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Syrien und die Freilassung der Gefangenen einsetzen und den Friedenprozess auf internationaler Ebene wieder vorantreiben.
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