18. Juni 2020 | Aktuelles

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Politische und menschenrechtliche Lage im Iran

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Iran werden die Rechte der Menschen systematisch missachtet und verletzt. Jährlich finden hunderte Hinrichtungen statt. Meinungsäußerungs-, Vereini-gungs- und Versammlungsfreiheit werden von den Behörden massiv eingeschränkt. Internetseiten und soziale Medien werden blockiert und kritische Medienbetriebe geschlossen. Friedliche Proteste werden unterdrückt. Fälle von Verschwindenlassen sind dokumentiert. Journalistinnen und Journalisten, Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie zivilgesellschaftliche Aktivistinnen und Aktivisten werden willkürlich festgenommen und ohne faire Gerichtsverfahren verurteilt. Häufig erleiden politische Gefangene in der Haft Folter und Misshandlungen und notwendige medizinische Behandlung wird ihnen vorenthalten (https://www.hrw.org/world-report/2019/country-chapters/ iran). Initiativen für mehr Frauenrechte werden im Keim erstickt. Angehörige ethnischer, politischer und religiöser Minderheiten wie etwa der Baha’i sind im Iran oft vielfachen Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt (https://www.dw.com/en/iran-id-card-rule-highlights-plight-of-bahai/a-5214 9974).


Mitte November 2019 gab es landesweite Proteste gegen eine Erhöhung der
Benzinpreise und die Rationierung von Kraftstoff. Sicherheitskräfte gingen
laut Amnesty International „mit tödlicher Gewalt“ gegen Demonstrierende
vor. Während der zweiwöchigen Unruhen, hat die Regierung flächendeckend den Internetzugang im Land blockiert. Im Anschluss an die Proteste habe es zudem nach „erschütternden Berichten“ von Augenzeugen ein breit angelegtes „bösartiges Vorgehen“ der Behörden gegeben, um die Menschen daran zu hindern, über die Ereignisse zu sprechen (https://www.amnesty.de/informieren/ak tuell/iran-tausende-wegen-teilnahme-protesten-willkuerlich-inhaftiert-und). Über die Zahl der Opfer wurden bisher stark divergierende Angaben gemacht. Laut der Nachrichtenagentur Reuters sei von mindestens 1500 Todesopfern
auszugehen (https://www.reuters.com/article/us-iran-protests-specialreport/spe cial-report-irans-leader-ordered-crackdown-on-unrest-do-whatever-it-takes-toend-it-idUSKBN1YR0QR). Hinzu kommen tausende willkürliche Verhaftungen, Folter und unrechtmäßige Verurteilungen.

Am 8. Januar 2020 wurde ein ukrainisches Passagierflugzeug irrtümlich durch zwei iranische Raketen zum Absturz gebracht. Alle 176 Menschen an Bord waren bei dem Absturz ums Leben gekommen. Nachdem die iranischen Behörden zunächst von einem technischen Defekt gesprochen hatten, wuchs der Unmut unter der Bevölkerung nach Bekanntgabe der eigentlichen Ursache des Absturzes. Die anfängliche Vertuschung der Tat und der Fakten durch die iranische Führung und die staatlich kontrollierten Medien führte im Iran zu Protesten. Nach der Tötung des Generals Qasem Soleimani durch USamerikanisches Militär im Irak wenige Tage zuvor wurden drei Tage Staatstrauer angeordnet, Trauerwachen für die 176 verstorbenen Passagiere wurden hingegen rigoros unterdrückt (https://www.sueddeutsche.de/politik/iran-teheran-demonstrationen-absturz-1.4753192).

Die geringe Wahlbeteiligung bei den iranischen Parlamentswahlen am 21. Februar 2020 hat gezeigt, wie weit verbreitet Misstrauen und Unmut gegenüber der Staatsführung sowie Regierung sind. Hinzu kommt gravierend, dass viele potentielle Kandidatinnen und Kandidaten aus den Lagern abseits der sogenannten Hardliner erst gar nicht zur Wahl zugelassen wurden.

Derzeit erlebt der Iran einen der schnellsten Ausbrüche von Coronavirusinfektionen außerhalb Chinas. Die Quote der Todesfälle durch Covid-19 liegt im Iran deutlich höher als andernorts. Expertinnen und Experten vermuten aufgrund der allgemeinen Informationspolitik viel höhere Ansteckungszahlen als offiziell bekannt gegeben wurden. Grund dafür ist zum einen die lange verleugnete und dann unterschätzte Gefahr der Pandemie durch die iranischen Behörden. Zum anderen ist das Gesundheitssystem derzeit sehr schlecht aufgestellt. Neben Missmanagement wirken sich auch die weitreichenden USSanktionen auf Wirtschaft und Infrastruktur im Land aus. Zwar sind humanitäre Importe von den Sanktionen der US-Regierung ausgenommen, aber diese
Ausnahmen erweisen sich in der Praxis als wirkungslos, heißt es in einer Studie der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) (https://www.hrw.org/news/2019/10/29/iran-sanctions-threatening-health). Amerikanische und europäische Unternehmen und Banken befürchteten Sanktionen und rechtliche Schritte auch dann, wenn sie eigentlich nicht von den Sanktionen betroffene humanitäre Güter exportierten und finanzierten, so HRW. „Dadurch verliert die iranische Bevölkerung Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und ihr Recht auf Gesundheit wird beeinträchtigt.“

Landesweit wurden mittlerweile mehrere Fälle von Gefangenen mit Covid-19-Symptomen gemeldet. Während die vorübergehende Freilassung von 70.000 Gefangenen Mitte März bekannt wurde, befinden sich zahlreiche Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und andere, die wegen vage und gewollt dehnbar definierter Verbrechen gegen die nationale Sicherheit verurteilt wurden, noch immer im Gefängnis (https://www.dw.com/de/hafturlaub-nur-f%C3%BCr-wenige-politische-gefangene-im-iran/a-52758595). Dabei stellt das Virus gerade für Inhaftierte, die in der Regel bereits unter menschenunwürdigen und hygienisch hochgradig mangelhaften Bedingungen leben, ein besonderes Risiko dar.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Proteste von November 2019?

Im November 2019 kam es zu landesweiten Protesten in Iran, insbesondere in den Provinzen Khuzestan und Kurdistan sowie in Shiraz und Isfahan, an denen sich offiziellen Angaben zufolge etwa 200.000 Menschen beteiligten. Es kam zu heftigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, die Proteste wurden brutal niedergeschlagen. Das Ausmaß von Gewalt und Gegengewalt soll die sozialen Unruhen vom Jahreswechsel 2017/18 weit übertroffen haben. Da die iranische Regierung die Ereignisse bis heute nicht aufgearbeitet hat, liegen weitergehende Informationen nicht vor.

  1. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der politischen Motivation der Proteste im Iran, und wenn ja, wie lautet diese?

Nach Einschätzung der Bundesregierung war Hintergrund der Proteste einerseits die Befürchtung, dass die Erhöhung des Benzinpreises zu einer weiteren Verteuerung grundlegender Güter führen würde. Darüber hinaus richtete sich die Wut gegen die Intransparenz des politischen Prozesses, mit dem die Preisanpassung entschieden wurde. Die Demonstranten warfen der Führung zudem vor, die Krise durch Korruption und Misswirtschaft zu verschlimmern.

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Maß an Gewaltanwendung iranischer Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende?

Nach Einschätzung der Menschenrechts-Hochkommissarin der Vereinten Nationen Michelle Bachelet wurde massive Gewalt gegen die Demonstranten eingesetzt. Danach sollen Sicherheitskräfte auf fliehende unbewaffnete Demonstranten gefeuert und gezielt auf Gesicht und lebenswichtige Organe geschossen haben.

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den divergierenden Opferzahlen der Proteste?

Nach Angaben von Amnesty International kamen bei den Protesten mindestens 304 Personen ums Leben, andere Quellen sprechen von 1.500 Toten. Um die Koordination der Demonstranten zu erschweren und zu verhindern, dass Bilder der Proteste an die Öffentlichkeit gelangen, schaltete die iranische Regierung das Internet etwa eine Woche komplett ab, so dass Informationen über Tote und Verletzte nur in sehr begrenztem Umfang bekannt wurden. Die Ereignisse wurden von Iran bis heute nicht aufgearbeitet; es liegen immer noch keine offiziellen Zahlen zu Todesopfern und Inhaftierten vor.

5. Wie viele Verhaftungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Protesten im Iran?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Angaben von Amnesty International sollen über 7.000 Personen verhaftet worden sein.

6. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Protesten verurteilt?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

7. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten verhaftet wurden, im Gefängnis gefoltert?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Menschenrechtsorganisationen berichten jedoch von menschenunwürdigen Haftbedingungen der inhaftierten Demonstranten, von Misshandlungen mit Peitschenhieben und Schlägen sowie erzwungenen Geständnissen. Die Familien würden teilweise nicht über das Schicksal ihrer Angehörigen informiert. Auch Minderjährige seien betroffen.

  1. Inwieweit hat die Bundesregierung folgende Punkte im bilateralen Gespräch mit der iranischen Regierungsführung thematisiert
    a) Gewalt gegen Demonstrierende,
    b) Tötung von Demonstrierenden,
    c) Internetblockade,
    d) Inhaftierungen ohne fairen Prozess?

Die Fragen 8 und 8 a) bis d) werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hat in einer Presseerklärung vom 21. November 2019 ihr Entsetzen über die zahlreichen Todesopfer zum Ausdruck gebracht, das unverhältnismäßige Vorgehen der iranischen Sicherheitskräfte verurteilt und das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die vollständige Aufhebung der Blockade des Internets gefordert, vgl. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/news room/ira
n/2279920)
. Auch die Botschaft Teheran hat gegenüber dem iranischen Außenministerium ihre Besorgnis über die gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Protesten gegen Benzinpreiserhöhung und Abschaltung des Internet zum Ausdruck gebracht. Gegenüber dem iranischen Botschafter hat das Auswärtige Amt sich schockiert über das Ausmaß der Gewalt geäußert und die Internetsperre kritisiert, sowie volle Transparenz bei der Aufklärung der Ereignisse gefordert.

9. Welche Forderungen formulierte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, und zu welchem Ergebnis führten die Gespräche?

Den Forderungen der Bundesregierung gegenüber der iranischen Regierung nach voller Transparenz und Aufarbeitung der Ereignisse um die Niederschlagung der Proteste im November 2019 wurde bislang nicht entsprochen.

  1. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe im Iran?
    Inwiefern sind davon zum vermeintlichen Tatzeitpunkt Minderjährige betroffen?

Wenngleich die Zahl der Hinrichtungen aufgrund einer neuen Gesetzgebung im Strafrecht 2017 signifikant zurückgegangen ist, bleibt Iran das Land mit der zweithöchsten Zahl an Hinrichtungen weltweit. 2019 wurden in Iran insgesamt 235 Personen hingerichtet, davon zwei zum Zeitpunkt der Hinrichtung Minderjährige. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind seit Jahresbeginn mit Stand 14. Mai 2020 insgesamt 87 Personen hingerichtet worden, davon drei zur Tatzeit Minderjährige. Über die Anzahl der verhängten Todesstrafen in Iran liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

  1. Inwieweit hat sich die Bundesregierung für die drei zum Tode verurteilen Iraner Amir Hossein Moradi, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi eingesetzt (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/drei-drohende-hinrichtungen)?

In einer Pressemitteilung vom 27. Februar 2020 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, MdB Dr. Bärbel Kofler (im Folgenden: Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung), ihre Bestürzung über die Todesurteile gegen Amir Hossein Moradi, Saeed Tamjidi und Mohammad Rajabi wegen ihrer Teilnahme an den Protesten in Iran im November 2019 zum Ausdruck gebracht und die Aufhebung der Todesstrafen sowie die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen während der Demonstrationen vom November 2019 gefordert, vgl. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/kofler-iran/2311840).

  1. Hat sich die Bundesregierung für die Freilassung der inhaftierten Naturund Umweltschutzaktivistinnen und Umweltschutzaktivisten der „Persian Wildlife Heritage Foundation“ eingesetzt, und wenn ja, auf welche
    Weise?
    Inwiefern beobachtet sie deren Prozesse, und welche Rückschlüsse zieht sie aus dem Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen die Forschenden für die weitere Wissenschaftskooperation mit dem Iran?

Die Bundesregierung hat die Fälle der acht in Iran inhaftierten Umweltschutzaktivistinnen und -aktivisten mit der iranischen Regierung wiederholt besprochen. Zudem war Deutschland beim 37. VN-Menschenrechtsrat in Genf im März 2018 Miteinbringer einer gemeinsamen Erklärung zu Menschenrechten in Iran, in der ebenfalls die Verhaftung der Umweltschützer zur Sprache kam, wie auch in der Resolution der Generalversammlung zu Menschenrechten in Iran, die am 17. Dezember 2018 verabschiedet wurde, vgl. (https://undocs.org/en/A/RES/73/181.) Am 7. Februar 2019 äußerte die Generalsekretärin des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Helga Schmid, die Besorgnis der EU über die anhängigen Fälle der Umweltaktivisten gegenüber ihrem iranischen Counterpart, auch die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini sprach die Fälle im Februar 2019 an.

Die Bundesregierung misst der Wissenschaftsfreiheit hohen Stellenwert bei. Wissenschaftskooperation mit Iran findet weiterhin statt, jedoch wurden im Nachgang zur Inhaftierung der Umweltaktivisten einige der geplanten Reisen nach Iran abgesagt.

  1. Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige Lage der verfolgten religiösen Gruppen im Iran ein, besonders der Baha’i und Sufis in Hinblick auf die neue Personalausweisregelung?

Die Lage religiöser Minderheiten in Iran ist weiterhin schwierig. Christen, Juden und Zoroastrier werden toleriert, sie genießen in der Verfassung verankerte politische Rechte, dürfen Gotteshäuser unterhalten, aber nicht missionieren. Missionierung und Abfall vom Glauben stehen unter Strafe, daher sind Mitglieder von Hauskirchen, Konvertiten, Baha’i und Sufis staatlicher Repression ausgesetzt.

Das neue iranische Antragsformular für Personalausweise sieht nur Antragstellung für in der iranischen Verfassung anerkannte Religionen – d. h. Islam, Christentum, Judentum oder Zoroastrismus – vor. Die Anhänger anderer Glaubensrichtungen, einschließlich der Bahá’í, sind dadurch gezwungen, entweder ihren Glauben zu verleugnen oder auf grundlegende öffentlichen Dienstleistungen, wie etwa die Beantragung eines Darlehens, die Einlösung eines Schecks oder den Kauf eines Grundstücks, zu verzichten. Auch der Zugang zum Gesundheitswesen ist von einem Personalausweis abhängig. Dies ist nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der Corona-Pandemie, von der Iran stark betroffen ist, sehr besorgniserregend. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat in ihrer Presseerklärung vom 31. Januar 2020 ihre Besorgnis über die Diskriminierung religiöser Minderheiten in Iran und insbesondere der Baha’i zum Ausdruck gebracht, vgl. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/kofler-bahai/2298380).

  1. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage von Frauen im Iran ein, und auf welche Weise und auf welchen Ebenen setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung derer Situation ein?

Nach Einschätzung der Bundesregierung sind iranische Frauen in rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht vielfältigen Diskriminierungen unterworfen. So werden Frauen beispielsweise beim Zeugenrecht, beim Eheund Scheidungsrecht, beim Sorgerecht, aber auch beim Strafrecht benachteiligt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Ehefrau und somit faktisch auch über die minderjährigen Kinder liegt beim Ehemann bzw. Vater. Für Frauen gilt
eine strenge Kleiderordnung, deren Verletzung mit Freiheitsstrafe von zehn Tagen bis zu zwei Monaten und/oder Geldstrafe geahndet werden kann. Der Zutritt zu Sportveranstaltungen mit männlichen Sportlern ist Frauen grundsätzlich verboten. Inoffiziellen Angaben zufolge beträgt der Anteil der Frauen an der erwerbstätigen Bevölkerung 14,9 Prozent. Auch im aktuellen Kabinett gibt es keine Ministerin, lediglich zwei Vizepräsidentinnen (von insgesamt elf Vizepräsidenten). Im „Global Gender Gap Report“ 2020 des World Economic Forum belegt Iran mit Platz 148 (von 153) einen der untersten Plätze, vgl. (https://www.weforum.org/reports/gender-gap-2020-report-100-years-pay-equality).


Die Bundesregierung setzt sich sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene immer wieder für eine Verbesserung der Lage der Frauen in Iran ein. So hat in einer Pressemitteilung vom 12. August 2019 die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, MdB Dr. Bärbel Kofler, die Freilassung der drei Frauenrechtsaktivistinnen Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani und Monireh Arabshahi gefordert, die wegen ihres Einsatzes gegen das Kopftuchgebot zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren: (https://www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/koflerfrauenrechtsaktivistinnen-iran/223857). Weiterhin richtete die Bundesregierung bei der jüngsten Anhörung Irans im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats im November 2019 eine Reihe von Empfehlungen an Iran, unter anderem die Menschenrechtskonvention gegen Diskriminierung von Frauen (CEDAW) zu ratifizieren. Auch 2019 war Deutschland erneut Miteinbringer der Resolution zur Lage der Menschenrechte in Iran im dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der auch die Lage der Frauen angesprochen wird.

15. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen um Menschenrechte die bedrohten und verfolgten zivilgesellschaftlichen Aktivistinnen und Aktivisten im Iran?

Die Bundesregierung setzt sich sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene immer wieder für eine Verbesserung der Lage der zivilgesellschaftliche Aktivistinnen und Aktivisten in Iran ein. Im dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen war Deutschland auch 2019 wieder Miteinbringer der Resolution zur Lage der Menschenrechte in Iran. In ihr wird Iran aufgefordert, das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine unabhängige pluralistische Zivilgesellschaft zu garantieren, vgl. (https://undocs.org/en/A/RE
S/74/167)
.

16. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterdrückung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) im Iran, und inwiefern setzt sie sich für deren Rechte ein?

Die Lage von LSBTI-Personen in Iran ist schwierig. Homosexualität ist ein Tabuthema und homosexuelle Handlungen sind strafbar. Aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und sozialer Ausgrenzung ist ein öffentliches „Coming out“ grundsätzlich nicht möglich. Wegen der mangelnden Transparenz des iranischen Gerichtswesens ist keine eindeutige Aussage darüber möglich, in welchem Umfang und mit welcher Intensität strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen wegen Homosexualität tatsächlich betrieben werden. Komplizierte Beweisregeln führen dazu, dass Verurteilungen auf Grundlage des Tatbestandes homosexueller Handlungen selten sind. Für Transsexuelle sind in Iran Geschlechtsumwandlungen möglich und finden auch regelmäßig statt.

Die Bundesregierung setzt sich sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene immer wieder für eine Verbesserung der Lage der LSBTI in Iran ein. So hat Deutschland sich im nationalen Statement zu Iran im Menschenrechtsrat in Genf im Frühjahr 2018 gefordert, Homosexualität nicht mehr unter Strafe zu stellen. Auch empfahl die Bundesregierung bei der jüngsten Anhörung Irans im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im November 2019 Iran, Homosexualität nicht mehr unter Strafe zu stellen.

  1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Bemühungen um einen neuen Menschenrechtsdialog der Europäischen Union (EU) mit dem Iran?
    Welche Zielsetzungen verfolgt die EU dabei, und inwiefern gibt es Bedingungen für dessen Aufnahme?
    Wie unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU konkret?

Die EU unterscheidet zwischen formellen Menschenrechtsdialogen und informellen Menschenrechtskonsultationen in Form von „High-Level Dialogues“. Ein formeller Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Iran findet derzeit nicht statt. Im Rahmen des sogenannten High-Level-Dialogs führte die EU zuletzt im November 2018 einen informellen Menschenrechtsdialog mit Iran. Ein für April 2020 geplanter weiterer High Level Dialog wurde aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Die EU steht weiterhin zu Menschenrechtsfragen mit Iran in Kontakt und wird die Dialoge wieder aufnehmen, sobald dies möglich ist.

  1. Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung hierzu im Rahmen des bevorstehenden EU-Ratsvorsitzes?

Da noch nicht absehbar ist, wann der Dialog wieder aufgenommen werden kann, sind dazu derzeit keine Initiativen im Rahmen des bevorstehenden EURatsvorsitzes geplant. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.

  1. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung parallel zur EU eigene Ansätze für einen Menschenrechtsdialog mit dem Iran?

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit für einen bilateralen formellen Menschenrechtsdialog mit Iran. Das Auswärtige Amt führt jedoch regelmäßig Gespräche zu Menschenrechtsfragen im Allgemeinen, aber auch zu Einzelfällen von Menschenrechtsverletzungen sowohl mit der Abteilungsleiterin für Menschenrechtsfragen im iranischen Außenministerium, als auch mit dem Vorsitzenden des iranischen Menschenrechtsrats. Zudem werden bei bilateralen politischen Gesprächen Menschenrechtsfragen regelmäßig angesprochen.

  1. Inwieweit hat die Bundesregierung auf eine lückenlose Aufklärung zum vermeintlich irrtümlich abgeschossenen ukrainischen Passagierflugzeug im Iran gedrängt, und welche Erkenntnisse hat sie zum Status der Aufklärung?

Bundesaußenminister Heiko Maas hat am 11. Januar 2020 Iran öffentlich dazu aufgerufen, „bei der weiteren Aufarbeitung dieser schrecklichen Katastrophe die richtigen Konsequenzen [zu] ziehen und Vorkehrungen [zu] treffen, damit so etwas nicht wieder passieren kann.“ Zudem hat die Bundesregierung am 15. Januar 2020 öffentlich betont, dass sie eine transparente und umfassende Untersuchung sowie eine umfassende rechtliche Aufarbeitung erwartet.

Am 11. Januar 2020 räumte Iran ein, dass die eigene Flugabwehr die Passagiermaschine „unabsichtlich“ abgeschossen habe. Die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) übernahmen dafür die Verantwortung. Im März 2020 hat Iran nach anfänglicher Weigerung zugestimmt, die Blackboxen an die Ukraine zu übersenden. Die Covid-19-Krise erschwert die Aufklärungsarbeiten.

  1. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko der Covid-19-Pandemie für die Bevölkerung im Iran ein, wie wird die Covid-19-Pandemie den humanitären Bedarf des Iran nach Einschätzung der Bundesregierung verändern, und inwieweit ist sie bemüht, dem Land Hilfe zur Eindämmung der Pandemie zukommen zu lassen?

Iran ist von der Covid-19-Pandemie stark betroffen, verfügt jedoch über ein im regionalen Vergleich relativ leistungsfähiges Gesundheitssystem. Die Pandemie bedeutet neben den US-Sanktionen jedoch einen weiteren Schock für die iranische Wirtschaft, sodass sich die Lebensbedingungen vieler Menschen in Iran, einschließlich der dort lebenden Flüchtlinge erschweren werden. Für die Betroffenen hat die Bundesregierung Iran zusammen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich am 2. März 2020 ein Paket aus materieller und finanzieller Hilfe zukommen lassen. Zudem finanziert die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für afghanische Flüchtlinge in Iran.

22. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die in den Hungerstreik getretene Menschenrechtsanwältin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh in ihrem Aufruf, politische Gefangene freizulassen?

Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach für ihre Freilassung der Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh eingesetzt. So haben zuletzt Bundesaußenminister Maas und die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, MdB Dr. Bärbel Kofler, im März 2019 per Tweet gegen ihre Verurteilung protestiert. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2019 wurde Nasrin Sotoudeh der Deutsch-Französische Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verliehen.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung forderte in ihrer Presseerklärung vom 16. April 2020 vor dem Hintergrund der Ansteckungsgefahr in Gefängnissen während der Corona-Pandemie die Freilassung aller politischen
Gefangenen, vgl. (https://www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/kofler-inhaftierte-covid19/2333314).

  1. Inwiefern sieht die Bundesregierung durch die Folgen der Sanktionen die Versorgung der Menschen im Iran mit medizinischen Gütern bedroht, und auf welche Weise versucht sie, dieser Gefahr entgegenzuwirken?

Nach offiziellen iranischen Angaben produziert das Land 97 Prozent der im Iran konsumierten Medikamente selbst. Vor allem komplexe, teure Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten und verschiedener Krebsleiden müssen jedoch importiert werden. Weiterhin ist etwa ein Drittel der in Iran hergestellten Medikamente von importierten Vorstoffen abhängig. 70 Prozent aller sonstigen Medizinprodukte werden ebenfalls importiert. Im September 2019 wurde die iranische Zentralbank (Central Bank of Iran/CBI) mit Sanktionen belegt. Aufgrund der zentralen Rolle der CBI in der iranischen Wirtschaft stellt dies den tatsächlichen humanitären Handel über reguläre Kanäle zunehmend in Frage. Die Bundesregierung unterstützt das Kinderhilfswerk UNICEF in Iran bei seinem Projekt „Notfallbehandlung von Kindern mit der EB-Hautkrankheit“ mit finanziellen Mitteln.

  1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach der ersten erfolgreichen Überweisung von Mitteln via INSTEX Ende März 2020 den Bedarf weiterer Überweisungen ein, und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung dazu mit Frankreich und Großbritannien erarbeitet?

Gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und Frankreich hat die Bundesregierung am 30. März 2020 den erfolgreichen Abschluss der ersten Transaktion über den Export eines medizinischen Produktes nach Iran durch INSTEX bekanntgegeben, vgl. https://www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/instex-transaktion/2329742. INSTEX und seine iranische Partnerorganisation STFI arbeiten seitdem gemeinsam an der Durchführung weiterer Transaktionen. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich (E3) verfolgen als Gründungsgesellschafter von INSTEX das Ziel, dass INSTEX seine Geschäftstätigkeit über den Abschluss weiterer Transaktionen zügig weiter ausbaut. Ein genauer Zeitplan liegt hierfür nicht vor.

  1. Inwiefern ist der wirtschaftliche Verfall im Iran nach Einschätzung der Bundesregierung auf hausgemachte ökonomische Probleme zurückzuführen, und inwiefern auf die Auswirkungen der US-Sanktionen gegen das Land?

Die Wirtschaftslage in Iran verschlechtert sich kontinuierlich. Im letzten Jahr (März 2018 – März 2019) ging die Wirtschaftsleistung nach offiziellen iranischen Angaben um 4,9 Prozent zurück. Für 2019 rechnet der IWF mit einem noch stärkeren Rückgang, der vor allem dem schrumpfenden Öl- und Industriesektor geschuldet ist. Wurden im März 2019 noch 1,1 Million Barrel pro Tag („Millions of Barrels per Day“/mb/d) Öl exportiert (in besseren Zeiten ca. 2,7 mb/d), so waren es im April 2020 nur noch 0,07 mb/d.

Seit dem US-Ausstieg aus dem JCPoA und der Wiedereinsetzung der US-Sanktionen hat die iranische Währung dramatisch an Wert verloren, auch die Inflation hat deutlich zugelegt. Preisanstiege, hohe Arbeitslosigkeit (nach offiziellen Angaben ca. 11 Prozent) und strukturelle Handelsschwierigkeiten auf iranischer Seite (u. a. Devisenproblematik, mangelnde Transparenz, Protektionismus, Korruption, mangelnde Rechtssicherheit) sind Faktoren, die teilweise als Folge von internen Problemen in der iranischen Politik und Wirtschaft, teilweise als sanktionsbedingte Auswirkungen den Abwärtstrend und die tiefe Wirtschaftskrise verstärken.