16. Februar 2021 | Aktuelles

Kundus-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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Mein Statement vom 16.02.2021 zur Kundus-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Das Ende der juristischen Aufarbeitung des Bombardements am Kundus-Fluss ist nicht das Ende der politischen Aufarbeitung. Weiterhin verweigert die Bundesregierung eine unabhängige und wissenschaftliche Evaluation des Afghanistan-Einsatzes, bei der auch die Geschehnisse des 3./4. September 2009 einfließen müssen. Denn diese haben nicht nur die Bundeswehr und ihre Strukturen verändert, sondern auch die Politik ebenso wie die Sichtweise der Öffentlichkeit auf Auslandseinsätze. Gerade die SPD, die eine solche Evaluation in der Opposition stets eingefordert hatte, muss hier liefern, wenn sie nach den Rüstungsexporten nicht auch noch an dieser Baustelle ihre Glaubwürdigkeit verlieren will.