17. April 2020 | Aktuelles

Libyen: Erbitterte Kämpfe, apokalyptische Bedingungen für die Zivilbevölkerung

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Meine Pressemitteilung vom 17.04.2020 zur Verschärfung der Kampfhandlungen in Libyen und der dort drohenden Ausbreitung des Coronavirus:

Nach der Eroberung von mehreren Küstenstädten durch Truppen der von den Vereinten Nationen anerkannten Regierung in Tripolis gibt es zahlreiche Berichte über Vergeltungsaktionen einschließlich Plünderungen, Überfällen, Zerstörung öffentlichen wie privaten Eigentums und Leichenschändungen. Bei der Einnahme der westlibyschen Stadt Sarman war es zudem über 400 Inhaftierten möglich, das dortige Gefängnis zu verlassen. Wer hinter deren Freilassung steckt, ist noch unklar.   

Gleichzeitig beschossen Truppen von Rebellengeneral Khalifa Haftar willkürlich Wohngebiete in der Stadt Tripolis mit Granaten. Ein Krankenhaus mit 400 Betten, das zur Behandlung von Corona-Patienten in der Hauptstadt vorgesehen war, wurde mit Raketen angegriffen. Besonders unmenschlich ist auch die Unterbrechung der Wasserzufuhr. Seit über einer Woche sind in Tripolis laut den Vereinten Nationen etwa zwei Millionen Menschen, darunter 600.000 Kinder, ohne fließendes Wasser. Der Direktor des Danish Refugee Councils in Tripolis sprach von „apokalyptischen“ Bedingungen. Arme und in der Stadt unter ohnehin schon schwierigsten Umständen lebende Geflüchtete werden davon besonders hart getroffen.

Der Appell des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, für einen globalen Waffenstillstand hat in Libyen bisher zwar leider keinen Widerhall gefunden. Die Bundesregierung muss dennoch allen Kriegsparteien eindringlich klar machen, dass eine Fortsetzung der Kampfhandlungen im Angesicht der nun auch in Libyen angekommenen Corona-Pandemie zu einem Albtraum für die dortige Zivilbevölkerung werden könnte. Außerdem muss sie endlich alle Länder öffentlich beim Namen nennen und kritisieren, die das Waffenembargo brechen. Dazu gehören neben der Türkei und Russland  insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten. Gegen Akteure, die die Wasserzufuhr für Millionen von Menschen unterbrechen, sollte zudem die Verhängung personenbezogener Sanktionen geprüft werden.