18. Juni 2020 | Aktuelles

Neue Syrien-Sanktionen dürfen nicht die Nachbarn treffen

US Syria

Meine Pressemitteilung vom 17.06.2020 zum heute in Kraft tretenden neuen Sanktionspaket der USA gegen Syrien („Caesar Syrian Civilian Protection Act“).

Die USA weiten mit dem „Caesar Act“ bestehende Sanktionen gegen das syrische Regime aus. Nun sind auch staatliche Institutionen betroffen sowie Geschäftsleute und Firmen, die mit Damaskus Geschäfte machen, zudem die syrische Zentralbank und der Ölsektor. Mit diesem Schritt sollen Investitionen in einen Wiederaufbau Syriens ohne Gegenleistung verhindert werden. Bisher lehnt das Assad-Regime politische Reformen und eine Verbesserung der Menschenrechtslage ab. Die Sicherheitslage erlaubt immer noch nicht die Rückkehr von Flüchtlingen. Die syrische Regierung blockiert damit den UN-geführten Friedensprozess in Genf seit Jahren. Vom „Caesar Act“ betroffen ist auch die schiitische Hisbollah-Miliz im Libanon und deren Geschäfte mit Syrien.

Es ist sinnvoll, den Druck auf das Assad-Regime aufrecht zu erhalten und Damaskus zu drängen, am UN-Friedensprozess und dem Verfassungskomitee in Genf konstruktiv teilzunehmen. Neue Sanktionen gegen Damaskus dürfen jedoch nicht die Nachbarländer wie den Libanon, die existenziell auf täglichen Handel mit Syrien angewiesen sind, kollektiv bestrafen. Es ist richtig, dass Geschäfte der Hisbollah und Assad-naher Geschäftsleute mit Syrien unterbunden werden sollen. Ebenso ist es richtig, dass Assads Profiteure der Kriegs- und Vetternwirtschaft im Land nicht ihr Geld im Ausland ungehindert anlegen und waschen können. Die Sanktionen müssen jedoch gezielt greifen. Sie dürfen die humanitäre Situation der Bevölkerung nicht noch weiter verschärfen und die Wirtschaft des Libanon in einen noch stärkeren Abwärtssog reißen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise des Landes hat den Staat bereits seit Ende 2019 an den Rand des Abgrunds gebracht.

Die bestehenden Syriensanktionen der EU und der USA erschweren nicht die Versorgung des Landes mit Medikamenten und Lebensmitteln. Seit nunmehr neun Jahren ist es bekannt, dass Hilfsgüter sehr oft in Damaskus stranden und vom Assad-Regime nur an ihm genehme Regionen weitergegeben werden. Die Sanktionen sind international eine Reaktion auf den jahrelangen Krieg gegen die eigene Bevölkerung mit Vertreibung, Folter, Einsatz von Fassbomben und Giftgas sowie den Beschuss medizinischer und ziviler Einrichtungen.